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Regeln für das Auflageschießen.pdf
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Hocker-Auflage-Höhen.pdf
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INFOS zur Anschlagsart Angestrichen
UMBAU des Vorderschafts, Abbau der Anbauteile z.B Auflagekeils...
Anschlag angestrichen Handlungsempfehlun
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Wichtige Änderungen bzw. Neuerungen
in der Sportordnung Auflage 13.0

blau -- Hervorgehoben

 

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2020.02.09 Übersicht bzw. Aenderungen-Sp
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Sportordnung  2020     Auflage 13.0   ab 01.01.2020

 

Die 13. Auflage der Sportordnung wurde vom Bundesverwaltungsamt mit Schreiben vom 18.9.2019 genehmigt und tritt somit zum 1.1.2020 in Kraft.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Mitte Dezember 2019 das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft treten soll. Sollte die nunmehr genehmigte Schießsportordnung des BHDS - trotz Inkrafttretens zum 01.01.2020 – gegebenenfalls  nicht oder nicht in allen Teilen dem dann geltenden Waffenrecht entsprechen, haben die waffenrechtlichen Regelungen natürlich Vorrang. Wir werden zu gegebener Zeit durch Veröffentlichung im Schützenbruder hierauf hinweisen.

 

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Neue Sportordnung vm 01.01.2020
Sportordnung genemigte Fassung 13.0.pdf
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Ab dem Sportjahr 2020 gibt es eine neue Richtlinie zum Auflageschießen,
die Anschlagsart passt sich der Anschlagsart im RSB an!

 

 

ANSCHLAGSART:

Die Waffe liegt sichtbar frei auf einer waagerechten Stange, die nicht mit einem rutschhemmenden Belag versehen ist, auf.

Auch die Waffe darf nicht mit rutschhemmenden Material ummantelt öder beschichtet sein.

Die freie Hand darf die Waffe nicht zwischen Auflage und Laufmündung halten.

Bei umfassen der Querstange muß zwischen Hand und Waffe sowie zwischen Waffe und Stange, ein für die Aufsicht sichtbarer Zwischeinraum gegeben sein.

Die Schaftkappe muß im Schulterbereich anliegen.

 

Weitere Ausführungen oder Einschränkungen zur Handhaltung sind in der Beschreibung der Anschlagsart nicht mehr enthalten!

 

Diese Anschlagsart gilt bereits für die Bezirksvergleichkämpfe 2019/2020


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Richtline zur Anschlagsart, Auflage!
2020_Klarstellung_BVK2019.pdf
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Bestimmung zur Durchführung der Bruderschaftsvergleichkämpfe
2020 Bestimmungen_Runden.pdf
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Dem Antrag wird stattgegeben; ausschließlich Teilnehmer der SeniorenDamenklassen ab dem vollendetem 70. Lebensjahr, dürfen unter Zuhilfenahme eines Hockers (ohne Lehne) schießen. Wechselt ein Schütze die Klasse (z.B. Altersklasse oder einer offenen Klasse), so darf der Hocker nicht verwendet werden. Das Anstemmen oder Einhaken eines Fußes an der Schießbahnabgrenzung oder am Hocker ist nicht zulässig. Das Hilfsmittel (Hocker) ist vom Schützen selbst zu stellen. Ein Stehstuhl- oder Stehhocker ist nicht zugelassen. Die Sitzhöhe des Hockers muss den Körpermaßen des Schützen, wie bei einem normalen Stuhl angepasst sein. Der Hocker muss mit mindestens 3 (drei) Füßen ausgestattet sein. Die Stabilität und Unfallsicherheit muss in jedem Fall gewährleitet sein. Diese Änderung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.


ACHTUNG:   Laut unserem Bezirksschießmeister ist ein optisches Linsensystem in Verbindung mit einem Adlerauge nicht zulässig!

Sportordnung 12.2 Auflage   -  12.10.2013    -   Seite 12

 

7. Hilfsmittel

 

7.1. Optische Hilfsmittel

 

7.1.1. Die Verwendung eines optischen Hilfsmittels mit einer Vergrößerung bis zu 1,5 x (0,5 Dioptrin) ist beim Gewehrschießen erlaubt.

In der Disziplin „Olympisch Match“ ist die Verwendung optischer Hilfsmittel nur in der Altersklasse erlaubt.

 

7.1.2. Das optische Hilfsmittel darf nur im Diopter oder im Korntunnel fest angebracht werden. Bewegliche optische Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

 

7.1.3. Die Verwendung von Farbgläsern, die optischen Schliff oder Form haben, ist nicht erlaubt.

 

 

7.1.4. Das Tragen einer Schießbrille, ersatzweise die Verwendung des Monoframes, sowie die Benutzung eines Zylinderlinsensystems, gilt nicht als Verwendung eines optischen Zielhilfsmittels.


Ab dem Sportjahr 2020 nicht mehr erlaubt!

Auszug aus der Sportordnung 

 

6.1.6 Stehend aufgelegt

Dieser Anschlag ist nur den Schützen der Altersklassen, der Seniorenklassen, der

Damenklassen II und III und beim Bundesschülerprinzenschießen gestattet. Die Waffe

liegt auf einer waagerechten Auflage. Die Auflage kann seitlich höhenverstellbar an

einer Stange oder fest auf dem Kopf einer höhenverstellbaren Stange angebracht

sein. Das Gewehr liegt mit dem Vorderschaft auf der Auflage auf.

Die linke Hand darf das Gewehr am Vorderschaft – für die Aufsicht sichtbar entfernt

von der Auflage – umfassen; die linke Hand darf das Gewehr an der Kolbenkappe von

unten umfassen; die linke Hand muss die Auflage geschlossen umfassen – dabei ist

es erlaubt, dass die Hand am Schaft und der Schaft an der aufgehenden Stange

anliegen. Die Benutzung der linken Hand ist nicht zwingend erforderlich.

An der Waffe dürfen keine Haltevorrichtungen (z.B. Handstop, Riemenhalterung,

Noppengummi etc.) angebracht sein.

 

 

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2013.10.12 Sportordnung 12.2. Auflage.pd
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